ALLGEMEINE GESCHAFTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FUR DEN WARENVERKAUF

§ 1 Geltungsbereich, Form

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten fur alle unsere
Geschaftsbeziehungen der Firma Gloreca LLC mit unseren Kunden („Kaufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Kaufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des offentlichen Rechts oder ein offentlich-rechtliches Sondervermogen ist.

Die AVB gelten insbesondere fur Vertrage uber den Verkauf und/oder die Lieferung
beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rucksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kaufers gultigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch fur gleichartige kunftige Vertrage, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen mussten.

Unsere AVB gelten ausschlie?lich. Abweichende, entgegenstehende oder erganzend
Allgemeine Geschaftsbedingungen des Kaufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrucklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kaufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausfuhren.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kaufer (einschlie?lich
Nebenabreden, Erganzungen und Anderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Fur den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestatigung ma?gebend.

Rechtserhebliche Erklarungen und Anzeigen des Kaufers in Bezug auf den Vertrag (z.B.
Fristsetzung, Mangelanzeige, Rucktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln uber die Legitimation des Erklarenden bleiben unberuhrt.

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeandert oder ausdrucklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kaufer
Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – uberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

Die Bestellung der Ware durch den Kaufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich
aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestatigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kaufer erklart werden.

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, betragt die Lieferfrist 4 Wochen ab Vertragsschluss.

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Grunden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten konnen (Nichtverfugbarkeit der Leistung), werden wir den Kaufer hieruber unverzuglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfugbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zuruckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kaufers werden wir unverzuglich erstatten. Als Fall der Nichtverfugbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschaft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kaufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kaufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale betragt fur jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch hochstens 5% des Lieferwerts der verspatet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kaufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

Die Rechte des Kaufers gem.

§ 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmoglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfullung), bleiben unberuhrt.

§ 4 Lieferung, Gefahrubergang, Abnahme, Annahmeverzug

Die Lieferung erfolgt ab Lager der Firma Gloreca LLC in Gelsenkirchen, wo auch der Erfullungsort fur die Lieferung und eine etwaige Nacherfullung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kaufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

Die Gefahr des zufalligen Untergangs und der zufalligen Verschlechterung der Ware geht spatestens mit der Ubergabe auf den Kaufer uber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufalligen Untergangs und der zufalligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzogerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtfuhrer oder der sonst zur Ausfuhrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt uber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese fur den Gefahrubergang ma?gebend. Auch im Ubrigen gelten fur eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Ubergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kaufer im Verzug der Annahme ist.

Kommt der Kaufer in Annahmeverzug, unterlasst er eine Mitwirkungshandlung oder verzogertsich unsere Lieferung aus anderen, vom Kaufer zu vertretenden Grunden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie?lich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfur berechnen wir eine pauschale Entschadigung in Hohe von 5,00 Euro pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines hoheren Schadens und unsere gesetzlichen Anspruche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschadigung, Kundigung) bleiben unberuhrt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspruche anzurechnen. Dem Kaufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns uberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) tragt der Kaufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kaufer gewunschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsachlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschlie?lich Transportversicherung) in Hohe von 4,50 Euro als vereinbart. Etwaige Zolle, Gebuhren, Steuern und sonstige offentliche Abgaben tragt der Kaufer.

Der Kaufpreis ist fallig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschaftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzufuhren. Einen entsprechenden Vorbehalt erklaren wir spatestens mit der Auftragsbestatigung.

Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kaufer in Verzug. Der Kaufpreis ist wahrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenuber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmannischen Falligkeitszins (§ 353 HGB) unberuhrt.

Dem Kaufer stehen Aufrechnungs- oder Zuruckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskraftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mangeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kaufers insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB unberuhrt.

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eroffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfahigkeit des Kaufers gefahrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rucktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Vertragen uber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) konnen wir den Rucktritt sofort erklaren; die gesetzlichen Regelungen uber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberuhrt.

Die Firma Gloreca LLC ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunachst auf dessen alteren Schulden anzurechnen, und wird den Kunden uber die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Gloreca Germnay GmbH berechtigt, die Zahlung zunachst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 6 Datenschutz

Wir sind im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen berechtigt, personenbezogene Daten an unsere Zahlungsverkehrs-, Logistik- und Transportdienstleister in dem Umfang weiterzugeben, wie es fur die Erbringung der beauftragten Leistung und die Vertragserfullung erforderlich ist. Wir nutzen Ihre personlichen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit Sie nicht in eine hieruber hinausgehende Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben. Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklarung.

§ 7 Produktdarstellungen

Alle Darstellungen unserer Produkte, insbesondere Fotos, sind durch Urheberrechte oder anderweitige Leistungsschutzrechte vor unbefugter Verwendung geschutzt. Sie durfen insbesondere nicht kopiert oder anderweitig genutzt werden, es sei denn, dies erfolgt zu rein privaten Zwecken oder gema? den nach Urheberrecht vorgesehenen Ausnahmetatbestanden.

§ 8 Speicherung des Vertragstextes

Wir speichern Ihre Bestellung mit den von Ihnen eingegebenen Bestelldaten sowie den in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschaftsbedingungen. Auf der Webseite, die unmittelbar nach Absendung Ihrer Bestellung erscheint, erhalten Sie alle Bestelldaten, die Sie dann ausdrucken konnen. Die Allgemeinen Geschaftsbedingungen konnen Sie wahrend des Bestellvorgangs oder unmittelbar danach durch Anklicken des Links auf unserer Webseite ausdrucken.

§ 9 Kundenservice

Bei Fragen zu Ihrer Bestellung, zu Produkten oder Produktbeanstandungen konnen Sie sich an unseren Kundenservice wenden: info@gloreca.de, telefonisch: +49 209 70 27 80 – 0 (werktags von 9 –17 Uhr mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage).

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollstandigen Bezahlung aller unserer gegenwartigen und kunftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschaftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durfen vor vollstandiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfandet, noch zur Sicherheit ubereignet werden. Der Kaufer hat uns unverzuglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eroffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfandungen) auf die uns gehorenden Waren erfolgen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kaufers, insbesondere bei Nichtzahlung des falligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zuruckzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklarung des Rucktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rucktritt vorzubehalten. Zahlt der Kaufer den falligen Kaufpreis nicht, durfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kaufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 11 Mangelanspruche des Kaufers

Fur die Rechte des Kaufers bei Sach- und Rechtsmangeln (einschlie?lich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fallen unberuhrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

Grundlage unserer Mangelhaftung ist vor allem die uber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung uber die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) offentlich bekannt gemacht wurden.

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Fur offentliche Au?erungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) ubernehmen wir jedoch keine Haftung.

Die Mangelanspruche des Kaufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs und Rugepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem spateren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzuglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mangel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mangel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versaumt der Kaufer die ordnungsgema?e Untersuchung und/oder Mangelanzeige, ist unsere Haftung fur den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgema? angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, konnen wir zunachst wahlen, ob wir Nacherfullung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfullung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberuhrt.

Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfullung davon abhangig zu machen, dass der Kaufer den falligen Kaufpreis bezahlt. Der Kaufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhaltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zuruckzubehalten.

Der Kaufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfullung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prufungszwecken zu ubergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kaufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zuruckzugeben.

Die zum Zweck der Prufung und Nacherfullung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsachlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls konnen wir vom Kaufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pruf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war fur den Kaufer nicht erkennbar.

Wenn die Nacherfullung fehlgeschlagen ist oder eine fur die Nacherfullung vom Kaufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kaufer vom Kaufvertrag zurucktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rucktrittsrecht.

Anspruche des Kaufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mangeln nur nach Ma?gabe von § 8 und sind im Ubrigen ausgeschlossen.

§ 12 Sonstige Haftung

Soweit sich aus diesen AVB einschlie?lich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au?ervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlassigkeit. Bei einfacher Fahrlassigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsma?stabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. fur Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a. fur Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Korpers oder der Gesundheit,

b. fur Schaden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfullung die ordnungsgema?e Durchfuhrung des Vertrags uberhaupt erst ermoglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelma?ig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

Fur diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kaufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ist der Kaufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des offentlichen Rechts oder ein offentlich-rechtliches Sondervermogen, ist ausschlie?licher – auch internationaler Gerichtsstand fur alle sich aus dem Vertragsverhaltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschaftssitz in Gelsenkirchen. Entsprechendes gilt, wenn der Kaufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fallen auch berechtigt, Klage am Erfullungsort der Lieferverpflichtung gema? diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kaufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie?lichen Zustandigkeiten, bleiben unberuhrt.

Gloreca LLC / Gelsenkirchen; Stand: 03/2018


Terminvereinbarung